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Lockdown light

Die Außengastronomie darf – vielleicht – Mitte April wieder öffnen.

Der Lockdown wird vorerst bis zum 28. März verlängert. Das haben Bund und Länder in dieser Woche beschlossen. In Ländern mit einer Siebentagesinzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen dürfen Einzelhandelsgeschäfte allerdings wieder öffnen, wobei die zugelassenen Kundenzahlen den Größen der Verkaufsfläche angepasst werden sollen. Auch die Öffnung der Außengastronomie wurde für den Fall in Aussicht gestellt, dass die Siebentagesinzidenz 14 Tage nach der Wiedereröffnung des Einzelhandels stabil bei weniger als 50 Neuinfektionen liegt; jedoch nur bei vorheriger Terminbuchung, Dokumentation und Kontaktnachverfolgung. Bei Tischen mit Personen aus mehreren Hausständen wird ein tagesaktueller Test erforderlich sein. 

Mit der Öffnung des Einzelhandels sollte auch die Durchführung von Messen wieder zugelassen werden. Das fordert Philip Harting vom Verband der deutschen Messewirtschaft (Auma). Denn die Unternehmen bräuchten dringend ihre Branchenplattformen.