Stand 2016
Der Kochklub Gastronom Hamburg e.V. erhebt von seinen Mitgliedern gemäß § 6 seiner Satzung Gebühren und Beiträge entsprechend folgender Regelungen:
- Neue Mitglieder zahlen einmalig eine Aufnahmegebühr von 30 €.
- Für Auszubildende, die in einem Unternehmen tätig sind, das die Mitgliedschaft: Fördermitgliedschaft Unternehmen hat, entfällt die Aufnahmegebühr in Höhe von 30 €.
- Ordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 30 € pro Jahr.
- Rentner zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 15 € pro Jahr.
- Außerordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 45 € pro Jahr.
- Ordentliche Mitglieder und außerordentliche Mitglieder sind bis zum ersten Rechnungstermin des Mitgliedsbeitrages nach dem Eintritt beitragsfrei.
- Bei der außerordentlichen Mitgliedschaft Fördermitgliedschaft: Unternehmen, erfolgt die Rechnungserstellung des Jahresbeitrages zum Eintrittsdatum.
- Mitglieder im Ausbildungsverhältnis sind beitragsfrei. Ihre Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Rechnungstermin, an dem sie ordentliches Mitglied sind.
- Beiträge werden jeweils im Februar für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.
- Aufnahmegebühren sind binnen 4 Wochen nach Eintritt in den Kochklub Gastronom Hamburg e.V. fällig.
- Mitgliedsbeiträge sind binnen 4 Wochen nach Rechnungsdatum fällig.
- Fällige Gebühren und Beiträge sind auf das Konto des Kochklub Gastronom Hamburg e.V. zu überweisen.