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Beitragsordnung
Kochklub Gastronom Hamburg e.V.

Stand 2022

Der Kochklub Gastronom Hamburg e.V. erhebt von seinen Mitgliedern gemäß § 6 seiner Satzung Gebühren und Beiträge entsprechend folgender Regelungen:

  1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 30 € pro Jahr.

  2. Rentner zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 15 € pro Jahr.

  3. Außerordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 45 € pro Jahr.

  4. Mitglieder im Ausbildungsverhältnis zahlen 30 € für die Zeit ihrer Ausbildung (max 3 Jahre). Ihr Mitgliedschaft wandelt sich mit bestandener Abschlussprüfung in eine ordentliche Mitgliedschaft.

  5. Auszubildende, die in einem Unternehmen tätig sind, das die Mitgliedschaft: „Branchenmitglied“ hat sind kostenfrei Mitglied. Nach Abschluss der Ausbildung werden sie ordentliche Mitglieder.

  6. Mitgliedschaft – Branchenunternehmen zahlen jährlich 500 €

  7. Mitgliedschaft – Zulieferindustrie zahlen Umsatzabhängig bis 12 Mio. € Umsatz 1200 € und ab 12 Mio. € Umsatz 2500 €.

  8. Es erfolgt die Rechnungserstellung des Jahresbeitrages zum Eintrittsdatum.

  9. Mitgliedsbeiträge sind binnen 4 Wochen nach Rechnungsdatum fällig.

  10. Fällige Gebühren und Beiträge sind auf das Konto des Kochklub Gastronom Hamburg e.V. zu überweisen oder werden per Lastschrift eingezogen.

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 07.11.2022

Hamburg, 07. November 2022